Ländlicher Wegebau

Vor zwei Wochen wurde durch das Land für unsere Gemeinde Berglen ein Förderantrag aus dem Programm „Ländlicher Wegebau“ bewilligt. Unter dem unscheinbaren Titel versteckt sich ein durchaus kontrovers diskutiertes Thema.

Ziel ist es Gemeinden bei der nachhaltigen Modernisierung ländlicher Wege zu unterstützen. Grundlage für den Bau der Feldwege ist die Richtlinie für den ländlichen Wegebau (RWL).

Es wird bei landwirtschaftlichen Wegen zwischen 5 Standardbauweisen unterschieden:

  • Wegebefestigungen ohne Bindemittel (Schotterweg, Waldwege, etc.)
    vollflächig
  • Wegebefestigungen mit hydraulischen Bindemitteln und Beton
    vollflächig oder Spuren
  • Wegebefestigungen mit Asphalt
    vollflächig oder Spuren
  • Wegebefestigungen mit Pflastersteinen
    vollflächig oder Spuren
  • Wegebefestigungen mit Spurwegplatten
    Spuren

Dies hat in der Vergangenheit oft dazu geführt, dass vollflächig mit Asphalt modernisiert wurde. Das hat gegenüber Wegebefestigungen ohne Bindemittel den Vorteil, dass die Unterhaltskosten gering sind. Wege ohne Bindemittel sind der Erosion stärker ausgesetzt und müssen daher regelmäßig ausgebessert werden. Allerdings bedeutet ein asphaltierter Untergrund auch Versiegelung und erhöht damit die Hochwassergefahr. Außerdem behindert dies viele Tierarten in ihrem Wanderungsverhalten. Spurwege – auch mit asphaltierten Spuren – sind schmal genug um überquert zu werden. Bei zunehmender Bewirtschaftungsaufgabe artenreicher Streuobstwiesen sind Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen ein Baustein um der Nutzungsaufgabe entgegenzuwirken. Dies darf aber nicht zu höherer Flächenversiegelung und zum Strukturverlust unserer Landschaft führen.

Die GRÜN-geführte Landesregierung hat daher im Koalitionsvertrag dem Förderprogramm einerseits den Ausbau zugesagt, gleichzeitig aber auch klar definiert, dass der Neubau asphaltierter Wege erschwert werden muss.

„Wir werden das erfolgreiche Förderprogramm „Modernisierung ländlicher Wege“ ausbauen und den Neubau von asphaltierten Wegen auf das Notwendigste beschränken.“

https://www.gruene-bw.de/wp-content/uploads/2021/06/Jetzt-fuer-morgen-Der-Erneuerungsvertrag-fuer-Baden-Wuerttemberg-gruen-schwarze-Koalition-2021-2026.pdf, Seite 110

Bereits jetzt ist in den Verwaltungsvorschriften für den Wegebau eine Beanspruchungsanalyse vorgesehen, die festlegen soll, welche Standardbauweise man bei Wegen verwenden solle.

„Bei der Wahl der Bauweisen mit ihren Varianten sind örtliche Gegebenheiten, ökologische Erfordernisse, technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte, Änderungen in der Logistik sowie regionale Erfahrungen zu berücksichtigen. Die Beanspruchung der Wege resultiert aus den Komponenten Geschwindigkeit, Häufigkeit der Überrollungen sowie Achslasten und Gesamtgewicht, d.h. den Fahrzeugmassen und der Verkehrsbelastung.“

Helmstädter/Lorenzl, Die neuen Richtlinien für den Ländlichen Wegebau (RLW), Fachbeitrag
zfv – Zeitschrift für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement, 06/2018

Wegemodernisierungen werden häufig im Zuge von Flurneuordnungsverfahren durchgeführt. Zukünftig sollen diese die Belange der Natur, insbesondere für Biodiversität und für den Biotopverbund, mindestens gleichberechtigt wie die wirtschaftlichen Belange behandeln. Auch in bisherigen Verfahren werden bereits ökologische Maßnahmen durchgeführt, oft werden Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen jedoch höher gewichtet.

In den Flurneuordnungsverfahren wird die Steigerung der Biodiversität und Schaffung vielfältiger Strukturen ein mindestens gleichberechtigtes Ziel.

https://www.gruene-bw.de/wp-content/uploads/2021/06/Jetzt-fuer-morgen-Der-Erneuerungsvertrag-fuer-Baden-Wuerttemberg-gruen-schwarze-Koalition-2021-2026.pdf, Seite 110

Zu welchen Änderungen dies in den Verwaltungsvorschriften oder in Gesetzen führen wird, wird die Ausarbeitung in den zuständigen Ministerien in dieser Legislaturperiode zeigen.

Mehr Infos zum Förderprogramm „Ländlicher Wegebau“ findet man unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Nachhaltige+Modernisierung+laendlicher+Wege

Einen Überblick über die laufenden Flurneuordnungsverfahren im Rems-Murr-Kreis findet man unter
https://fno-verfahren.lgl-bw.de/FISInternet/#Rems-Murr-Kreis

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2 Kommentare

  1. Hallo Zusammen,
    danke für das Bild über dem Artikel. Nein, das ist keine neue Bundesstraße, das ist der „Feldweg“ zwischen Oppelsbohm und dem Rudersbergle (Biotopatlas Rems-Murr-Kreis Nrn. 243 und 265, letzteres aktuell durch FNO-zerstört).

    Berglesgrüne Grüße
    Peter Elsäßer

    1. Hallo Herr Elsäßer,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Das sehe ich ebenfalls mit großer Sorge und werde weiter innerparteilich dafür werben beim Thema FNO und auch beim Wegebau bald legislative Grundlagen zu schaffen wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart sind.
      Viele Grüße
      Daniel Baier